Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Günther Schick GmbH
§1 Geltungsbereich
1.1 Für alle unsere Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten grundsätzlich auch für künftige Verträge, Lieferungen und Geschäftsbeziehungen, wenn diese nicht ausdrücklich einbezogen werden. Die vorbehaltlose Ausführung der Lieferung stellt keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden dar.
1.2 Im Einzelfall können mit Kunden abweichende Vereinbarungen als die in unseren AGB vereinbart werden. Dies bedarf jedoch grundsätzlich der Schriftform.
1.3 Anderslautenden Bestätigungen des Kunden, die von unseren AGB abweichen und für die keine beiderseitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns vor, unsere Angebote zu ändern. Ein Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande.
§3 Lieferung und Abnahme
3.1 Die Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderliche Unterlagen. Hat der Kunde Zubehörteile anzuliefern, beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der Zubehörteile. Die von uns bestätigten Lieferzeiten sind nur insoweit verbindlich, wie keine unvorhergesehenen Ereignisse wie höhere Gewalt oder behördliche Eingriffe eintreten.
§4 Versand
4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, liefern wir in der für uns angemessenen Verpackungsart, unversichert und ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung oder gute Ankunft der Ware. Die Versendung der Ware erfolgt ab Günzburg.
§5 Preise
5.1 Die Preise gelten ab Werk, zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist.
5.2 Der abgegebene Preis basiert auf aktuellen Einkaufs- Notierungen- und Bearbeitungspreisen. Wir behalten uns Preisanpassungen vor, wenn sich Änderungen ergeben, die unsere Kalkulation beeinträchtigen.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Eigentumsrecht an von uns gelieferten Werkzeugen, Vorrichtungen oder Lehren geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
6.2 Eine Bearbeitung erfolgt unter dem Ausschluss des Eigentümererwerbs nach §950 BGB im Auftrag des Lieferers. Der Lieferer bleibt Eigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des Lieferers dient.
6.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen ab.
6.4 Ist der Eigentumswechsel noch nicht vollzogen, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei drohender Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware an Dritte, so gilt die Forderung gegen Dritten als an uns abgetreten.
6.5 Im Falle von Zahlungsverzug und erfolglos gebliebener Mahnung sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu fordern und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
§7 Mängelhaftung
7.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. In jedem Fall vor dem Einbau, der Weiterverarbeitung und der Weiterveräußerung. Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form, unter Beschreibung der Mängel geltend zu machen.
7.2 Bei begründeter Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Darüber hinausgehende Kosten, die durch anderweitige Bearbeitung entstehen, werden nicht übernommen.
7.3 Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung durch den Kunden haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Der Kunde ist im Einzelfall berechtigt, nach schriftlicher Bestätigung durch uns, Nacharbeit selbst vorzunehmen, wenn dadurch nachweislich höhere Kosten vermieden werden.
7.4 Soweit nicht ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.
§8 Sonstiges
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Günzburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
8.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
8.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.